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Blitz- und Brandschutz

Blitzschutz: Eine PV Anlage stellt nach Studien des Frauenhoferinstituts kein erhöhtes Risko für Blitzschlag dar. Dennoch müssen Anlagen auf öffentlichen Gebäuden und Privatanlagen mit vorhandnenen Blitzschutz in das PV Konzept eingebunden werden. Schäden durch Blitzschlag trotz Blitzschutz über die PV Anlage könnten Probleme bei der Abwicklung mit der Versicherung verursachen.

Brandschutz: Eine PV Anlage arbeitet im Idealfall mit Spannungen um die 600V und Ströme um die 10 Ampere. Schlechte Verbindungen oder beschädigte Leitungen könnten Lichtbögen erzeugen, welche im ungüstigstem Falle für eine Entzündung eines brennbaren Materials führen können. Die Anlage darf auch keine Brandmauern überbauen.

Eine Bewertung der vorhandenen Zustände kann durch uns dokumentiert werden.

Brandschaden durch Verteilung:

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